Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, soll die Erreichbarkeit von Allschwil bis 2030 mit der neuen S-Bahn-Haltestelle Morgartenring verbessert werden.
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Eine S-Bahn des Zürcher Verkehrsbunds. (Archivbild) - Keystone
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Seit Langem ist es ein grosses Anliegen beider Kantone, die Erreichbarkeit von Allschwil, der einwohnerstärksten Gemeinde des Kantons Basel-Landschaft, und von Basel West mit einer neuen S-Bahn-Haltestelle am Morgartenring entscheidend zu verbessern.

Die grenzüberschreitend abgestimmten Planungen sehen vor, diese Haltestelle im Horizont 2030 in Betrieb zu nehmen und gleichzeitig das S-Bahn-Angebot in Richtung Frankreich auszubauen.

Beide Basel haben sich bei der Projekt-Finanzierung verständigt

Der Bund behandelt die S-Bahnhaltestelle am Morgartenring allerdings derzeit nicht als eines der grenzüberschreitenden Projekte, für die mit dem Bahn-Ausbauschritt 2035 finanzielle Mittel im nationalen Bahninfrastrukturfonds reserviert wurden.

Deshalb standen bisher weder für die Projektierung noch für die Realisierung der Haltestelle finanzielle Mittel zur Verfügung.

Damit die Haltestelle dennoch baldmöglichst eröffnet werden kann, haben sich die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt auf die Finanzierung des Vor- und Bauprojekts verständigt.

So können diese Planungsphasen unverzüglich in Angriff genommen werden. Die Kosten für die Realisierung sollen anschliessend regulär vom hierzu bestimmten Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF) getragen werden.

S-Bahn-Haltestelle wird Erreichbarkeit von Basel West verbessern

Die Kostenschätzung für das Vor- und Bauprojekt stützt sich auf eine Vorstudie der SBB und liegt bei 750'000 Franken.

Die S-Bahn-Haltestelle am Morgartenring erschliesst dicht bebaute Gebiete in Allschwil und Basel und ermöglicht dank der Nähe zum ÖV-Knoten Morgartenring ideale Umsteigebeziehungen zur Tramlinie 6 und zur Buslinie 36.

Dadurch wird die Erreichbarkeit von Basel West und insbesondere der Baselbieter Gemeinde Allschwil markant verbessert.

Aus diesem Grund haben sich die beiden Kantone auf einen Kostenteiler von zwei Drittel beziehungsweise 500'000 Franken für den Kanton Basel-Landschaft und ein Drittel beziehungsweise 250'000 Franken für den Kanton Basel-Stadt verständigt.

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