Zu melden sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, welche am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind.
Seon
Seon. - nau.ch / jpix.ch
Ad

Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.

Rechtsgrundlage für diese Erhebung ist das Bundesgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 mit Änderungen vom 1. August 1994. Danach ist die Mitarbeit an der Zählung für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Zu melden sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, welche am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, die Meldungen mittels Formular bis spätestens Sonntag, 31. Mai 2020, an die Gemeindekanzlei Seon (gemeindekanzlei@seon.ch) zuzustellen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BFS1. August