Die Bevölkerung von Seon wird gebeten, bis zum 7. August 2022 Bäume und Sträucher an Strassen und Gehwegen zurückzuschneiden.
Die Hertimatt Anlage in Seon (AG).
Die Hertimatt Anlage in Seon (AG). - Nau.ch / jpix.ch
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Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.

Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf zwei Meter, gegenüber Gemeindestrassen auf 20 Zentimeter Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.

An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen. Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln, Verkehrssignale und Hydranten müssen freigelegt werden.

Das Zurück- und Aufschneiden hat bis spätestens 7. August 2022 zu erfolgen. Bei unbenütztem Fristablauf kann der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers veranlassen.

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