

Rupperswil bittet um korrektes Parken im Winter

Die Bevölkerung wird gebeten, Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn diese die bevorstehenden Winterdienstarbeiten (Schneeräumungen, Salzen usw.) behindern könnten. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, welche im Rahmen des Winterdiensteinsatzes an parkierten Fahrzeugen entstehen.
Das Deponieren und Verstossen von Schnee aus privaten Zufahrten und Hausvorplätzen auf öffentliche Trottoirs (Gehwege) und Strassen (Fahrbahnen) ist nicht gestattet.
Im Weiteren wird die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass der Winterdienst auf Privatstrassen, die nicht im Gemeingebrauch stehen (öffentliches Wegrecht, Benützung durch die Kehrichtabfuhr) von den Eigentümern respektive den Benützern auf eigene Kosten zu organisieren ist.