Die Bewohner von Möriken-Wildegg haben mit den Zurückschneiden der Bäume und Sträucher bis zum 3. Juli 2021 Zeit.
Der Gemeindesaal in Möriken-Wildegg.
Der Gemeindesaal in Möriken-Wildegg. - Nau.ch
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, die in das Strassengebiet hineinragende Bepflanzungen auf eine Höhe von 4.50 m resp. 2.50 m bei Gehwegen zurückzuschneiden. Weiter ist darauf zu achten, dass die Strassentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt sind.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein. Das Zurückschneiden ist bis am 03. Juli 2021 vorzunehmen.

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