

Bussola ok: Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung

Es ist jeweils ein Start von rund 600 - 700 Personen innerhalb von 3 Stunden geplant, heisst es in der Mitteilung auf der Homepage der Gemeinde Möriken-Wildegg. Die Wettkämpfe beanspruchen die Waldgebiete am Chestenberg der betroffenen Gemeinden.
Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch liegt vom 24. Januar bis 24. Februar 2020 in den Gemeindekanzleien Birr, Brugg, Brunegg, Holderbank, Lupfig, Möriken-Wildegg öffentlich auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat oder beim Kreisforstamt 2 Baden-Zurzach, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.