

Verschärfte Corona-Massnahmen an Schulen in Wahlen

Aufgrund der stark zunehmenden Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus und der verschärften epidemiologischen Lage an den Baselbieter Schulen sind ab dem 3. Januar 2022 alle Schüler, Lehrpersonen und Mitarbeitenden der öffentlichen Schulen zur wöchentlichen Teilnahme am «Breiten Testen Baselland» verpflichtet.
Die Primar- und Sekundarschulen starten im Fernunterricht und nehmen den Präsenzunterricht nach dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses gestaffelt und klassenweise wieder auf. Zudem wird die Maskentragpflicht auf die 1. bis 4. Primarklasse ausgeweitet.
Der Regierungsrat hat Massnahmen für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien beschlossen
In den vergangenen Wochen hat sich die epidemiologische Lage an den Baselbieter Schulen weiter zugespitzt. Das Sars-CoV-2-Virus verbreitet sich besonders unter Kindern und Jugendlichen deutlich stärker als in der übrigen Bevölkerung und gelangt über die Schüler auch zu besonders gefährdeten Personengruppen.
Sowohl aus pädagogischen wie auch aus sozialen und psychologischen Gründen will der Regierungsrat auch nach den Weihnachtsferien auf allen Stufen am Präsenzunterricht festhalten. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2021 umfassende Massnahmen für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Weihnachtsferien beschlossen, die sich insbesondere auf die Primar- und Sekundarschule auswirken. Für die Mittel- und Berufsfachschulen ergeben sich ausser der obligatorischen Teilnahme am «Breiten Testen Baselland» keine Änderungen.
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet
Seit der generellen Einführung der Maskentragpflicht ab der 5. Primarklasse hat sich gezeigt, dass sich Neuansteckungen vermehrt auf die 1. bis 4. Primarklassen konzentrieren. Deshalb wird die Maskentragpflicht in Innenräumen ab dem 3. Januar 2022 auf die 1. bis 4. Primarklasse ausgeweitet. Diese gilt ebenfalls für die Angebote der schulergänzenden Betreuung und Schülergruppen in Kindertagesstätten. Nicht betroffen sind Kindergärten.
Breites Testen wird obligatorisch
Das seit März 2021 an den Schulen etablierte «Breite Testen Baselland» leistet nachweislich einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von positiven Fällen an den Schulen und zur Unterbrechung von Übertragungsketten.
Deshalb sind ab dem 3. Januar 2022 alle Schüler, Lernende und Lehrpersonen sowie alle Mitarbeitende, welche direkten Kontakt zu den Schülern haben, zur wöchentlichen Teilnahme am «Breiten Testen Baselland» verpflichtet. Von der Testpflicht ausgenommen sind Privat- und Musikschulen sowie Personen, die in den letzten drei Monaten nachweislich genesen sind.
Die Wiederaufnahme des Schulunterrichts wird gestaffelt durchgeführt
Der Präsenzunterricht nach den Weihnachtsferien soll für die von der aktuellen Welle besonders betroffenen Primar- und Sekundarschulen unter grösstmöglichem Gesundheitsschutz der einzelnen Schüler und Lehrpersonen sowie der Mitarbeitenden erfolgen. Deshalb starten die Primar- und Sekundarschulen des Kantons am 3. Januar 2022 im Fernunterricht.
Die Rückkehr in den Präsenzunterricht erfolgt gestaffelt, nachdem eine Klasse am «Breiten Testen Baselland» teilgenommen hat und ein negatives Testergebnis vorliegt. Für die Zeit des Fernunterrichts stellen die Primarschulen ein Betreuungsangebot sicher, sofern die Kinder nicht zuhause betreut werden können.
Das Betreuungsangebot kann nur unter konsequenter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen genutzt werden. Positiv getestete Schüler sowie Lehrpersonen begeben sich in Quarantäne und nehmen für deren Dauer nicht am Präsenzunterricht teil.