Wie die Gemeinde Laufen mitteilt, gilt wegen der Fastnacht von 27. Februar bis 1. März 2022 im Stedtli an bestimmten Orten und Zeiten ein Fahr- und Parkverbot.
Das Kulturzentrum Altes Schlachthaus in Laufen.
Das Kulturzentrum Altes Schlachthaus in Laufen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Dieses Jahr 2022 wird von Sonntag, 27. Februar bis Dienstag, 1. März 2022 im Stedtli von Laufen eine Fasnacht «light» oder besser gesagt «eine nicht organisierte Fasnacht» durchgeführt. Dies bedeutet, dass in diesem Jahr keine Umzüge und auch kein Guggenkonzert stattfinden werden. Jedoch ist unter anderem das Musizieren auf der Allmend ohne Bewilligung gestattet und auch die Nachtruhezeiten gelten nicht.

Das Park- und Fahrverbot gilt jeweils von 13 bis circa 9 Uhr früh

Dementsprechend ist mit einem grösseren Aufkommen von Fasnächtlern sowie schaulustigem Publikum zu rechnen. Daher werden für bestimmte Zeiten und Örtlichkeiten Fahr- und Parkverbote erlassen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass zwischen Sonntag, 27. Februar bis Dienstag, 1. März 2022, jeweils ab 13 Uhr bis circa 9 Uhr am nächsten Morgen das Parkieren von Fahrzeugen im Bereich der Hauptstrasse verboten wird.

Ebenfalls gelten Fahrverbote für denselben Zeitraum in der ganzen Hauptstrasse und Viehmarktgasse, in der Amthausgasse ab Enge Gasse, in der Wassertorgasse ab Enge Gasse und in der Hinteren Gasse Zufahrt in die Hauptstrasse. Sobald es die Reinigung zulässt, werden die Strassen am Morgen wieder freigegeben. Es wird gebeten, die Anweisungen der Mitarbeitenden sowie die temporären Signalisationen zu beachten.

Bei falschem Parkieren von Fahrzeugen drohen Geldbussen

Ebenfalls wird die Bevölkerung darum gebeten, ihre Fahrzeuge so umzuplatzieren, dass mit dem «wilden» Fastnachtstreiben keine Konflikte entstehen. Für allfällige Schäden an parkierten Fahrzeugen übernimmt die Stadt Laufen keine Haftung. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass falsch parkierte Fahrzeuge mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden. Das Verkehrsregime bedeutet auch, dass im Stedtli, ohne Ausnahmen, keine motorisierten Fahrzeuge an den Fasnachtsaktivitäten teilnehmen dürfen.

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