Wie die Gemeinde Zwingen mitteilt, können die Einwohner bis zum 13. Februar 2023 bei der Festlegung des Gewässerraums mitbestimmen.
Die Schlossanlage Zwingen an der Birs beim Schloss Zwingen (BL).
Die Schlossanlage Zwingen an der Birs beim Schloss Zwingen (BL). - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz führt der Gemeinderat Zwingen für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 12. Januar, bis zum Montag, 13. Februar 2023, öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Zugleich sind die Unterlagen auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.

Einwände und Vorschläge bis zum 13. Februar möglich

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am Montag, 13. Februar 2023 schriftlich an den Gemeinderat einzureichen.

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