

Kleinlützel lädt Bürger zur Mitwirkung ein

Der Teilzonenplan Chueretsrütibächli sowie der erläuternde Planungsbericht und die verschiedenen Dokumente zum kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan liegen in der Zeit seit dem 21. Juli bis 26. August 2022 zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflagezeit besteht die Möglichkeit, sich schriftlich mit einer Stellungnahme oder einer Eingabe zum kommunalen Teilzonenplan Chueretsrütibächli an den Gemeinderat in der Huggerwaldstrasse 175, 4245 Kleinlützel, zu wenden.
Nach Abschluss der Vernehmlassung wird die Planungsvorlage allenfalls bereinigt und anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die Einladung und die Unterlagen zur Mitwirkung findet man auf der Webseite der Gemeinde Kleinlützel aufgeschaltet. Ebenso liegen sie während der Zeit seit dem 21. Juli bis 26. August 2022 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.