Die Baselbieter Polizei geht beim Grossbrand in Laufen BL vom vergangenen Juli klar von einer technischen Ursache aus. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat deswegen kein Strafverfahren eröffnet und Nichtanhandnahme des Verfahrens verfügt.
justitia
Figur der Justitia. - AFP/Archiv
Ad

Es seien im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen der Forensik der Baselbieter Polizei keine Spuren oder Hinweise auf eine vorsätzliche oder fahrlässige strafbare Handlung oder Unterlassung gefunden worden, teilte die Baselbieter Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Die Forensik der Baselbieter Polizei kommt gemäss einem Bericht vom vom 9. November 2020 zum Schluss, dass als Zündquelle eine defekte Zelle eines Lithium-Ionen-Akkus für den Brand in Frage kommt. Der Akku war auf einem Elektro-Roller deponiert. Auch die Feststellungen der Brandentdecker und der ersten Einsatzkräfte vor Ort sowie die Ergebnisse aus den polizeilichen Befragungen würden keinen anderen Schluss zulassen, heisst es weiter in der Mitteilung.

Die erlassene Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft ist bereits rechtskräftig-

Der Brand auf dem Industrieareal an der Wahlenstrasse in Laufen BL war am 10. Juli 2020 kurz nach 03.00 Uhr in der Früh ausgebrochen. Das Feuer hatte sich rasch auf mehrere Bauten des vielfältig genutzten Komplexes ausgebreitet und die Bekämpfung des Brandes hatte sich aufgrund der verschachtelten Gebäudestruktur und der vielfältigen Nutzung als grosse Herausforderung herausgestellt.

Im Einsatz standen laut damaligen Polizeiangaben rund 180 Personen. Verletzt wurde niemand.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Feuer