Wie die Gemeinde Zwingen berichtet, wurde der Gemeinderat von der Bürgerkooperation Zwingen angefragt, ob sie den Rosengarten im Baurecht übernehmen dürfte.
Die Schlossanlage Zwingen an der Birs beim Schloss Zwingen (BL).
Die Schlossanlage Zwingen an der Birs beim Schloss Zwingen (BL). - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat hat einer Übernahme im Baurecht zugestimmt und nun wird eine Nutzungsvereinbarung erstellt.

Dieser Baurechtsvertrag muss von der Burger- und Gemeindeversammlung genehmigt werden.

Gemäss Kostenberechnung von Möri und Partner, die in Absprache mit der Denkmalpflege erfolgte, muss die Burgerkooperation circa 250‘000 Franken in den Rosengarten investieren.

Anlässe müssen weiterhin möglich sein

Ziel ist es, den Rosengarten wieder so herzustellen, wie er über mehrere Jahrhunderte genutzt wurde.

Natürlich müssen weiterhin Anlässe wie 1. August, Hochzeiten, Burgerfest, Winzerfest und Weihnachtsmarkt möglich sein. Die Nutzung muss für alle zugänglich sein wie bis anhin.

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