Ein 35-jähriger Mann wurde vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung seines Babys freigesprochen. Die Indizien reichten nicht aus, um alle Zweifel auszuräumen.
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Das Obergericht in Solothurn. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 35-jähriger Mann wurde der vorsätzlichen Tötung seines Babys verdächtigt.
  • Nun hat ihn das Amtsgericht in Solothurn freigesprochen.
  • Aufgrund der Indizien konnte die Schuld nicht ausreichend geklärt werden.
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Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein hat am Donnerstag einen knapp 35-jährigen Mann vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung seines Babys freigesprochen. Die Indizien reichten nicht aus, um alle Zweifel des Gerichts auszuräumen.

Damit bleibt der Tod des acht Wochen alten Säuglings im Juli 2010 in Breitenbach SO trotz jahrelanger aufwendigster Ermittlungen ungeklärt. Ebenfalls freigesprochen wurde der Beschuldigte in Bezug auf die Anklagepunkte mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung, eventuell mehrfache schwere Körperverletzung.

Amtsgericht von Solothurn spricht Mann frei

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen der Verteidigerin, die auf einen umfassenden Freispruch plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der kleine Bub war laut den Gerichtsmedizinern aller Wahrscheinlichkeit nach erstickt. Ob allerdings Fremdeinwirkung vorlag, konnte aufgrund der Indizien nicht geklärt werden.

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