

Abstimmungen und Friedensrichterwahlen in Laufen stehen bevor

Die Unterlagen zu den Abstimmungen und Wahlen vom 28. November 2021 wurden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Für die briefliche Stimmabgabe wird auf die Rückseite des Stimmrechtsausweises verwiesen.
Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn die Anleitung befolgt wird. Stimm- bzw. Wahlzettel ausfüllen, in den Umschlag mit der Aufschrift „Stimm-/Wahlzettel“ stecken. Achtung: Bitte nicht vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Stimmrechtsausweis in Antwortkuvert legen, Adresse der Stadtverwaltung muss ersichtlich sein.
Antwortkuvert zukleben und in der Stadtverwaltung abgeben, in deren Briefkasten einwerfen (bis spätestens 17 Uhr des Tages vor dem Wahltag) oder bei einer Poststelle unfrankiert (B-Post) aufgeben.
Rechtzeitige Abgabe bei der Post beachten
Bei Postaufgabe unbedingt rechtzeitig der Post übergeben, spätestens am Dienstag vor dem Wahl-/Abstimmungstag. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Das Wahllokal im Stadthaus ist geöffnet am Wahlsonntag, 28. November 2021, von 10 bis 11.30 Uhr.