Wie die Gemeinde Thunstetten mitteilt, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 6. März 2023 den Artikel 20 der Tagesschulverordnung revidiert.
Thunstetten
Thunstetten. - Gemeinde Thunstetten
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In Anwendung der Gemeindeverordnung hat der Gemeinderat von Thunstetten an seiner Sitzung vom 6. März 2023 den Artikel 20 der Tagesschulverordnung revidiert.

Die Betreuungs- und Verpflegungsgebühr wird in der Regel neu monatlich von der Finanzverwaltung erhoben.

Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Mai 2023 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau erhoben werden.

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