

Thunstetten genehmigt Kredit für Unterflursammelstelle

Gestützt auf Artikel 38 Absatz eins und Artikel 49 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 6. März 2023 einen Verpflichtungskredit von 230'000 Franken für die Erstellung einer Unterflursammelstelle an der Kirchgasse in Thunstetten beschlossen hat.
Es entstehen jährliche Folgekosten von 5750 Franken Abschreibungen. Die Zinsen sind jährlich rund 2300 Franken.
Die Ausgabe bringt den Finanzhaushalt nicht aus dem Gleichgewicht. Es ist mit keinen Einnahmen zu rechnen.
Rechtsmittelbelehrung und Referendumsrecht
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 60 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemäss Artikel 38 Absatz zwei der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Die Akten können bei der Abteilung Bau und Betriebe eingesehen werden.