

Thunstetten bewilligt Kredit für Strassenerschliessung

Im Gebiet Rosen-, Eigerweg und Rainstrasse wurden in den letzten Jahren verschiedene Grundstücke neu überbaut. Um die Parzellen erschliessen zu können, wurde 2012 die Überbauungsordnung «Rain/Rosenweg» erarbeitet, welche die Erschliessung des Gebiets regelt.
Mittlerweile ist das Gebiet überbaut und die Erschliessungsanlagen erstellt. Östlich der neuen Bauten befinden sich fünf Parzellen mit Einfamilienhäusern, welche über eine Stichstrasse der Rainstrasse erschlossen sind.
Diese Bauten bestanden zum Teil bereits vor Überbauung der neu eingezonten Grundstücke, weshalb sie in der damaligen Erschliessungsplanung nicht berücksichtigt wurden. Anfang 2018 wurde ein Baugesuch für den Abbruch und Neubau von einem Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Nummer 577 eingereicht.
Das Grundstück ist als hinterste Parzelle an der Stichstrasse der Rainstrasse angeschlossen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahren musste nach Konsultation der Fachstellen (unter anderem Verkehrsingenieur, Blaulichtorganisationen) festgestellt werden, dass die Strasse mit den heutigen Verhältnissen den Anforderungen nicht genügt. Die Zu- und Wegfahrt ist für die Feuerwehr mit den heutigen Verhältnissen ungenügend.
Überbauungsordnung wurde vom Amt für Gemeinden genehmigt
Aufgrund der negativen Fachberichte ist es zurzeit nicht möglich, Parzelle Nr. 577 neu bebauen zu können. Da Gemeinden für eingezontes Bauland erschliessungspflichtig sind, hat die Gemeinde die Planung zur Umsetzung einer rechtskonformen Strassenerschliessung eingeleitet. Dabei wurde die bestehende Überbauungsordnung revidiert und ein Bauprojekt für den Ausbau der Strasse ausgearbeitet.
In der Zwischenzeit wurde die Überbauungsordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern genehmigt und das Strassenbauprojekt bewilligt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom Montag, 4. Juli 2022, einen Verpflichtungskredit von 420'000 Franken für das Bauvorhaben genehmigt. Darin enthalten sind die Kosten für das Planerlassverfahren, Projektplanung sowie Ausführung des Bauprojektes der Erschliessung Eigerweg/Rainstrasse.
An der Gemeindeversammlung vom 30. März 2022 wurde der Gemeinderat durch zwei Bürger aufgefordert, eine mögliche Beteiligungspflicht der heutigen anstossenden Grundeigentümer detaillierter zu prüfen. Der Gemeinderat hat diese Voten aufgenommen und während der letzten Monate intensiv geprüft. Dazu wurden alle Akten ab dem Jahr 2000 gesichtet und gleichzeitig ein Experte für Erschliessungsrecht beigezogen.
Grundstück Nummer 577 wurde verkauft
Die Prüfung der Unterlagen hat Erstaunliches zum Vorschein gebracht. Das betroffene Strassenstück Eigerweg/Rainstrasse wurde ursprünglich genauso geplant und in den Unterlagen festgehalten, wie sich das heutige Projekt darstellt. Dabei ist die Schliessung vom nördlichen Teil der Stichstrasse sowie die Verbreiterung der Stichstrasse im östlichen Bereich in den alten Plänen aufgeführt.
Wieso während der folgenden Jahre das aufgezeigte Vorhaben gestoppt und die Erschliessung reduziert wurde, kann nicht mehr genau nachvollzogen werden. In der Zwischenzeit wurde das Grundstück Nummer 577 verkauft.
Der neue Besitzer hat bereits seine neuen Überbauungspläne präsentiert und wird in absehbarer Zeit ein Baugesuch einreichen. Er wird die Strasse fortsetzen und nach Möglichkeit ein Wendehammer erstellen.
Massgebliche Verbesserung kann realisiert werden
Dabei können die weiteren Grundstücke auf der Ostseite von Grundstück Nr. 577 an die neue Strasse korrekt und ordnungsgemäss auf Kosten der Grundeigentümer angeschlossen werden. Dadurch kann eine massgebliche Verbesserung für alle Anwohner realisiert werden.
Diese Gründe bewegten den Gemeinderat auf eine nachträgliche Beteiligung der Grundeigentümer an der Erstellung der Erschliessungsstrasse zu verzichten und die früheren «Falscheinschätzungen und Unterlassungen der Gemeinde» damit zu kompensieren. Mit dem heutigen Projekt ist dies ohne weitere Massnahmen möglich.
Dieses Vorgehen wurde juristisch geprüft und als richtig und verhältnismässig eingestuft. Die Entscheidungskompetenz liegt in den Händen des Gemeinderates. Der Gemeinderat hofft, dass alle Betroffenen sowie Einwohner das gewählte Vorgehen akzeptieren und dankt für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.