Roggwils Stimmberechtigte können am Sonntag wie geplant über die Zonenplanänderung abstimmen, welche dem Detailhändler Lidl den Bau eines Verteilzentrums ermöglichen soll. Der Regierungsstatthalter hat eine dagegen eingereichte Beschwerde abgewiesen und ihr die aufschiebende Wirkung entzogen.
GUGELMANN AREAL, LOGISTIKZENTRUM LIDL, ABSTIMMUNG,
Sicht auf die Industriebrache des Gugelmann Areals, am Mittwoch, 2. Juni 2021, in Roggwil. - keystone
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Statthalter Marc Häusler ist nach der Prüfung der Beschwerde zum Schluss gekommen, dass eine erneute Abstimmung über die Änderungen im Zonenplan und im Baureglement rechtlich zulässig ist. Zudem sieht er keine Fehler in den Vorbereitungshandlungen und der Kommunikation des Gemeinderats. Das teilte er am Montag mit.

Die aufschiebende Wirkung entzieht er der Beschwerde wegen der zeitlichen Dringlichkeit der Änderungen. Auch sollten sich die Stimmbürger möglichst rasch nochmals zur Sache äussern können, findet Häusler.

Am 31. August des vergangenen Jahres lehnte das Roggwiler Volk an einer Gemeindeversammlung die Vorlage zu den Zonenplan- und Baureglementsänderungen in der sogenannten Brunnmatt knapp ab.

Nach einer Beschwerde ordnete der Regierungsstatthalter die Wiederholung der Abstimmung an. Die Gemeindeversammlung habe erhebliche Mängel beim Schutz der Teilnehmer vor dem Coronavirus aufgewiesen, hielt Statthalter Häusler fest. Nun wird an der Urne abgestimmt.

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