Hunde sowie Junghunde, die im Laufe des Jahres in die Gemeinde eingeführt und gehalten werden, sind der Gemeinde innert zehn Tagen zu melden.
Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Trimmis berichtet, sind Hunde sowie Junghunde, die im Laufe des Jahres in die Gemeinde eingeführt und gehalten werden, der Gemeinde innert zehn Tagen zu melden. Die Hundesteuer ist pro rata zu entrichten.

Jegliche Änderungen wie Adresse, Verkauf, Tod eines Hundes sind der Gemeinde sowie der Datenbank AMICUS zu melden. Die Registrierung als Neuhundehalter ist bei der Gemeinde vorzunehmen und die Registrierung der Hundedaten bei der Tierarztpraxis.

Ein Hundehalterwechsel ist neu über die Gemeinde vorzunehmen gegen Vorweisen der Originaldokumente (Heimtierausweis/Impfbüchlein).

Leinenpflicht und Entsorgung des Hundekots

Es ist auf dem ganzen Gemeindegebiet Trimmis und Ortsteil Says untersagt, Hunde ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. Hunde sind ausserhalb gesicherter Bereiche im gesamtem Wohngebiet (mit Ausnahme des eigenen privaten Bereichs) und in den Wildruhezonen an der Leine zu führen.

Die Hundehalter stellen sicher, dass auch ausserhalb der erwähnten Gebiete Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden. Hundehalter stellen weiter sicher, dass ihre Hunde nicht in Brunnen baden.

Hundekot ist auf dem gesamten Gemeindegebiet (öffentlicher und privater Grund Dritter vor allem auf Wiesen, Weiden und an Feldwegen) unverzüglich gesetzeskonform zu entsorgen. Fehlverhalten wird gemäss Ordnungsbussenliste der Gemeinde Trimmis geahndet.

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