Wie die Gemeinde Maienfeld mitteilt, gilt ab 1. Januar bis 31. März 2022 in einigen Gebieten in Maienfeld Wildruhezone.
Das Gemeindehaus in Maienfeld.
Das Gemeindehaus in Maienfeld. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Die Gemeinde erinnert an die Wildruhezonen auf dem Gemeindegebiet, die während der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2022 nur auf den in der Landkarte 1:25`000 eingezeichneten Wanderwegen betreten werden dürfen.

Ein Verlassen dieser Wege ist untersagt. Insbesondere ist das Suchen von Abwurfstangen von Rotwild während dieser Zeit in den ausgeschiedenen Wildruhezonen verboten.

Die Wildruhezonen dienen dem Schutz von Flora und Fauna vor übermässigen Gemeingebrauch. Insbesondere soll das Wild in den Einstandsgebieten nicht gestört werden, damit indirekte Schäden an der Vegetation vermieden werden können.

Die Bevölkerung soll auf die Hinweistafeln achten, auf welchen die Zonenkarte wie auch weitere Informationen angebracht sind. Jegliche Übertretungen werden gebüsst oder zur Anzeige gebracht. Es werden vermehrt Kontrollen gemacht.

Ad
Ad