Wie die Gemeinde Maienfeld berichtet, beträgt die Hundesteuer 120 Franken für den ersten und 240 Franken für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.
Dorfzentrum Maienfeld.
Dorfzentrum Maienfeld. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss Art. 1 der Verordnung über die Erhebung einer Hundesteuer ist für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gebiet der Stadt Maienfeld gehalten wird, eine Steuer zu entrichten.

Seit dem Jahre 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Registrierung als Neuhundehalter ist bei der Stadtverwaltung vorzunehmen und die Registrierung der Hundedaten in einer Tierarztpraxis.

Hundehalter, die in der AMICUS-Datenbank registriert sind, erhalten automatisch eine Rechnung für die Hundesteuer. Diese beträgt 120 Franken für den ersten Hund und 240 Franken für jeden weiteren, im gleichen Haushalt gehaltenen Hund.

Die Hundesteuer wird jeweils im ersten Quartal des laufenden Jahres durch die Stadtverwaltung in Rechnung gestellt.

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