Wie die Gemeinde Landquart berichtet, können an unter 15-jährige Kinder von alleinerziehenden Eltern finanzielle Zuwendungen ausgerichtet werden.
Das Dorfzentrum Landquart.
Das Dorfzentrum Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bruno Eugenio Viecelli, wohnhaft gewesen in Zürich, hat testamentarisch die Gründung der Bruno-Viecelli-Stiftung verfügt.

Der Stifter ist in der Gemeinde Landquart aufgewachsen und hat hier die Schulen besucht.

Zum Zeichen seiner Verbundenheit hat er die Sekundarschule und die sozialen Dienste der Gemeinde Landquart mit jährlichen Zuwendungen aus Liegenschaften bedacht.

Eltern müssen alleinerziehend und in Landquart wohnhaft sein

Diese finanziellen Zuwendungen wurden den sozialen Diensten zugesprochen und können an unter 15-jährige Kinder von alleinerziehenden Eltern, welche in der Gemeinde wohnen, als Gelegenheitsgeschenk ausgerichtet werden.

Auf der Gemeindewebseite finden Einwohner ein entsprechendes Gesuchsformular. Die Zuwendungen sind nur für alleinerziehende Eltern von Kindern bis zum erfüllten 14. Lebensjahr bedacht.

Zudem muss der Gesuchsteller in der Gemeinde Landquart wohnhaft sein. Der maximal auszurichtende Betrag beläuft sich auf 300 Franken innerhalb eines Kalenderjahres pro Kind.

Damit die Gemeinde über das Gesuch entscheiden kann, ist eine entsprechende Begründung unerlässlich.

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