

Landquart: In Mastrils werden die Waldgrenzen festgelegt

Im Frühling 2023 wird das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Rheintal/Schanfigg, im Ortsteil Mastrils die Waldgrenzen feststellen.
Festgestellt werden Waldgrenzen in Gebieten, in denen Bauzonen an den Wald grenzen oder in Zukunft grenzen werden (bis zehn Meter).
Rechtsgrundlage dazu bilden die Artikel 10 und 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom Oktober 1991.
Die bereits bestehenden statischen Waldgrenzen in der kommunalen Nutzungsplanung sind von der Waldfeststellung nicht betroffen.
«Richtlinien für die Waldfeststellung im Kanton Graubünden»
Die neuen Waldgrenzen werden gemäss den «Richtlinien für die Waldfeststellung im Kanton Graubünden» von 2014 im Gelände bestimmt, mit Pfählen markiert und vom Nachführungsgeometer eingemessen.
Einsprache gegen die neu festgestellte Waldgrenze kann während der öffentlichen Mitwirkungsauflage der Totalrevision der Ortsplanung erhoben werden.
Für Fragen steht das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Rheintal/Schanfigg, telefonisch zur Verfügung.