

Landquart
Fläsch verschickt Hundesteuer-Rechnungen 2022
Wie die Gemeinde Fläsch angibt, sind alle Hundehalter aufgerufen, die im ersten Quartal 2022 fälligen Rechnungen zu begleichen.

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Gemäss Verordnung über die Hundehaltung und die Erhebung einer Hundesteuer ist für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf dem Gebiet der Gemeinde Fläsch gehalten wird, eine Hundesteuer zu entrichten.
Diese beträgt 120 Franken für den ersten Hund und 240 Franken für jeden weiteren im gleichen Haushalt gehaltenen Hund. Die Hundesteuern 2022 werden jeweils im ersten Quartal des laufenden Jahres durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.
Damit das Hunderegister nachgeführt werden kann, werden die Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass sämtliche Mutationen wie Anmeldung, Besitzerwechsel, Adressänderungen oder Tod eines Hundes der Gemeindeverwaltung zu melden sind und in der Amicus-Datenbank erfasst werden müssen.
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