Wie die Gemeinde Fläsch mitteilt, dürfen zum Wildschutz in der Zeit von 1. Januar bis 31. März 2022 im Tannwald nur ausgewiesene Wanderwege betreten werden.
Landschaftsfoto in Fläsch.
Landschaftsfoto in Fläsch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass die Wildruhezone im Fläscher Tannwald am Nüniköpf auf dem Territorium der Gemeinde Fläsch in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März nur auf den in der Landkarte eingezeichneten Wanderwegen betreten werden darf.

Ein Verlassen dieser Wege ist untersagt. Insbesondere ist das Suchen von Abwurfstangen von Rotwild während dieser Zeit in der ausgeschiedenen Wildruhezone verboten.

Die Wildruhezone dient dem Schutz von Flora und Fauna vor übermässigem Gemeingebrauch. Insbesondere soll das Wild in den Einstandsgebieten nicht gestört werden, damit indirekte Schäden an der Vegetation vermieden werden können.

Beachtet werden sollen die Hinweistafeln, auf welchen die Zonenkarte wie auch weitere Informationen angebracht sind. Es werden vermehrt Kontrollen durchgeführt. Jegliche Übertretungen werden gebüsst oder zur Anzeige gebracht.

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