

Das Parkierungskonzept in Maienfeld wird angepasst

Beim Stadtrat ist ein Begehren von Anwohnern des Kaufhausplatzes eingegangen, wonach auf dem Kaufhausplatz neu nur noch Kurzzeitparkplätze zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies zumindest als Übergangslösung bis das Parkhaus realisiert ist.
Der Stadtrat hat dem vorerwähnten Begehren am 1. November 2021 zugestimmt. Im Zuge einer ganzheitlichen Überprüfung des Parkierungskonzeptes hat der Stadtrat unter anderem beschlossen, für den Parkplatz Törliweg (GKB) dasselbe Parkierungsregime wie für den Kaufhausplatz einzuführen. Die gebührenpflichtigen Parkplätze und die gebührenpflichtigen Parkzeiten können dem überarbeiteten Reglement über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund entnommen werden.
Die physische Erstellung der Bewilligung entfällt
Die Dauerparkkarten werden zurzeit durch die Stadtpolizei in Papierform ausgestellt und müssen durch die Dauerparkierer sichtbar hinter der Windschutzscheibe deponiert werden. Durch die beschlossene Einführung der digitalen Dauerparkbewilligung entfällt die physische Erstellung der Bewilligung. Die Bewilligung wird neu durch die Bewilligungsnehmer in der Parkingpay-App oder Online im Parkingpay-Portal beantragt.
Die Stadtpolizei prüft die Anträge und gibt diese bei entsprechender Berechtigung frei. In Ausnahmefällen ist es weiterhin möglich, am Schalter der Stadtverwaltung die entsprechende Bewilligung zu lösen. Somit kann der Berechtigte in der App, online oder am Schalter die Bewilligung lösen. Im System wird sodann das Kontrollschild des betreffenden Fahrzeuges erfasst.
Die Kontrolle wird durch die Digitalisierung erleichtert
Die Gültigkeit der Bewilligung kann durch die Kontrollorgane mittels scannen des Kontrollschildes überprüft werden. Zudem wird die Kontrolle durch die digitale Erfassung wesentlich erleichtert. Da sämtliche Parkuhren der Stadt Maienfeld bereits mit dem System von Digitalparking ausgerüstet sind, wird der Einfachheit halber auch für die digitalen Dauerparkbewilligungen derselbe Systemanbieter gewählt. Der Einführung der digitalen Dauerparkbewilligungen wird vom Stadtrat in der vorgeschlagenen Form zugestimmt.
Das neue Reglement tritt ab 2022 in Kraft
Basierend auf den vorerwähnten Anpassungen hat der Stadtrat des geltende Reglement über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund teilrevidiert und in der überarbeiteten Fassung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das neue Reglement über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund ist auf der Homepage der Stadt Maienfeld aufgeschaltet.
Der Stadtrat prüft derzeit die Einführung der Gebührenpflicht für die ausserhalb der Parkverbotszone liegenden Parkplätze, welche derzeit gebührenfrei sind. Die diesbezügliche Beschlussfassung im Stadtrat ist noch ausstehend.