Der Bevölkerung bietet sich vom 5. Februar bis 5. März 2022 die Gelegenheit, Stellung zur Gesamtrevision der Ortsplanung 2023 in Weggis zu nehmen.
Das Gemeindehaus Weggis.
Das Gemeindehaus Weggis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Siedlungsleitbild, welches im vergangenen Jahr durch die Ortsplanungskommission und die Fachgruppe Ortsplanung erarbeitet wurde, liegt gegenwärtig bei den kantonalen Amtsstellen zur Stellungnahme.

Parallel dazu bietet sich der Bevölkerung vom 5. Februar bis 5. März 2022 die Gelegenheit, ebenfalls Stellung dazu zu nehmen. Das Dokument kann auf der Gemeindeverwaltung sowie auf der Website eingesehen werden.

Wie soll sich die Gemeinde Weggis künftig entwickeln? Auf diese Frage im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Ortsplanung gibt das Siedlungsleitbild die strategischen Antworten.

Gesamtstruktur der Siedlungs- und Landschaftsräume

Das Siedlungsleitbild bildet die Grundlage für die neue Nutzungsplanung und geht nun – nach dem es an einem Workshop mit der Bevölkerung im vergangenen Sommer erarbeitet wurde– in eine weitere öffentliche Mitwirkungsphase. Das Siedlungsleitbild stellt die längerfristige Siedlungsentwicklung der Gemeinde Weggis dar.

Es befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs- und Landschaftsräume und dient so als Richtlinie für die mit der Raumplanung beauftragten Behörden, welche ihre nachfolgenden Planungen auf die Ziele und Grundsätze des Siedlungsleitbilds ausrichten.

Dabei konzentriert es sich klar auf die Bestimmung der strategischen Ziele. Es lässt bewusst den nötigen Spielraum für die nachfolgenden Planungen offen und nimmt daher keine Entscheide der Stimmberechtigten vorweg.

Die Inhalte des Siedlungsleitbildes

Das aktuelle Dokument «Siedlungsleitbild Weggis» enthält in einem ersten Teil grundsätzliche Aussagen zur räumlichen Entwicklung gemäss kantonalem Richtplan sowie zu den Themen Gemeindeentwicklung und Rückzonungen.

Danach beschreibt es die Ergebnisse des Workshops zum Siedlungsleitbild vom 19. Juni 2021. Anschliessend sind die Gesamtstrategie mit acht Leitsätzen und deren Beschreibung formuliert.

Aus diesen Leitsätzen heraus sind in einem letzten, grösseren Kapitel verschiedene Fokusgebiete definiert, deren Entwicklung mit sowohl allgemeinen wie auch räumlich spezifischen Zielsetzungen umschrieben ist. Zusammenfassend bildet dann eine Karte die künftige Weggiser Gemeindeentwicklung ab.

Diese Karte zeigt sowohl die Siedlungsbegrenzungslinien wie auch Eignungsgebiete für eine potenzielle Erweiterung und beschreibt im Weiteren, in welchem Masse künftige Veränderungen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes geschehen sollen.

Erstes Etappenziel erreicht

Mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes und der nun folgenden Mitwirkung durch Kanton und Bevölkerung wird die Gemeinde Weggis ein erstes Etappenziel der Gesamtrevision der Ortsplanung erreicht haben.

Danach folgt die zweite Phase ­– die Nutzungsplanung. Diese umfasst den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement (BZR) und die Überprüfung der bestehenden Gestaltungspläne.

Diese Instrumente der Ortsplanung bilden die technische Umsetzung des vorgängig erarbeiteten Siedlungsleitbildes. Sie verankern rechtlich die Inhalte der Ortsplanung und sind damit grundeigentümerverbindlich.

Einladung zur Mitwirkung

Der Gemeinderat lädt die interessierte Bevölkerung ein, Stellung zu nehmen zum nun vorliegenden Entwurf des Siedlungsleitbildes.

Das Dokument steht zum Herunterladen auf der Website zur Verfügung und kann auch auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gerne nimmt der Gemeinderat vom 5. Februar bis 5. März 2022 die schriftlichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung entgegen, dies entweder per Brief, per E-Mail oder via Kontakt-Formular auf der Website zur Gesamtrevision der Ortsplanung.

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