

Vitznau erwirkt Teilrückzahlung des Finanzausgleichs 2020

Wie die Stadt Luzern und fünf weitere Gemeinden hat die Gemeinde Vitznau bezüglich der Festlegung des Finanzausgleichs 2020 Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern erhoben.
Erfreulicherweise wurde der Vitznauer Beschwerde aufgrund von Urteilen des Kantonsgerichts teilweise entsprochen, weil die Rechtsgrundlagen im Zeitpunkt der entsprechenden Verfügungen ungenügend waren und der Finanzausgleich 2020 noch nach altem Recht (vor der AFR-18-Reform) hätte festgelegt werden müssen.
Der Gesamtaufwand der Gemeinde Vitznau für den Finanzausgleich 2020 reduziert sich somit um 259'842 Franken beziehungsweise 33,3 Prozent, was die mit der Beschwerde verbundenen Kosten um ein Vielfaches übersteigt.
Einige Gerichtsentscheide sind noch offen
Nach dem im Sinne der Beschwerdeführer erfolgten Bundesgerichtsentscheid bezüglich dem sogenannten «Steuerfussabtausch» ist dies schon der zweite Gerichtsentscheid, welcher die teilweise fehlende Rechtmässigkeit der Umsetzung der AFR-18-Reform abschliessend feststellt.
Noch offen sind die Gerichtsentscheide bezüglich weiterer Beschwerdepunkte, insbesondere in Bezug auf die aus der Sicht der Gemeinde Vitznau willkürliche Benachteiligung bei der Berechnung des Härtefallausgleichs im Rahmen der Finanzreform.