An der Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 wurde die Teilrevision der Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht mit 36,6 % Ja- zu 63,4 % Nein-Stimmen abgelehnt.
Küssnacht
Dorfkern Küssnacht aus der Luft: Der Bezirksrat hat die Revision der Nutzungsplanung neu angepackt. - Gemeinde Küssnacht
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Die rechtskräftige Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht, bestehend aus dem Zonenplan, dem Baureglement und weiteren Planungsinstrumenten, stammt aus dem Jahr 1997. Die beiden Versuche, die Nutzungsplanung zu revidieren, scheiterten an den Urnenabstimmungen vom 9. Juni 2013 mit 54 % Nein-Stimmen und vom 10. Februar 2019 mit 63 % Nein-Stimmen.

Als Gründe für die Ablehnung wurden hauptsächlich eine fehlende Gesamtbetrachtung, das zerstückelte «Flickwerk» und das Fehlen des revidierten kommunalen Richtplans bemängelt.

Begleitgremium für raumplanerische Fragestellungen

Anlässlich einer strategischen Diskussion beschloss der Bezirksrat am 29. Mai 2019 das weitere Vorgehen. Er beauftragte das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr, ein Begleitgremium für die raumplanerischen Fragestellungen zu bilden, die Mitarbeit einer Hochschule zu prüfen und Offerten für eine neue Gesamtrevision der Nutzungsplanung einzuholen.

Im Weiteren wurden Gespräche mit den Hochschulen Rapperswil und Luzern sowie der ETH Zürich geführt. Andreas Schneider, Professor für Raumplanung an der Hochschule Rapperswil (HSR), erklärte sich dabei bereit, bei einzelnen Teilprozessen der Nutzungsplanung beratend mitzuwirken.

Überdies verfasste Andreas Keiser, ein HSR-Student im Master-Lehrgang, eine Semesterarbeit zu einer möglichen Strategie der zu revidierenden Nutzungsplanung im Bezirk Küssnacht. Der Einsitz von Andreas Keiser im neuen «Begleitgremium Nutzungsplanung» sowie von weiteren Fachpersonen ist ab Mitte 2020 vorgesehen.

Raumplanungsbüro bestimmt

Das Raumplanungsbüro für die Durchführung der Gesamtrevision wurde mit einem Einladungsverfahren ermittelt. Zum geforderten Leistungsumfang gehören unter anderem die Erarbeitung eines Raumentwicklungskonzepts, die Überarbeitung des kommunalen Richtplans und die Revision der gesamten Nutzungsplanung.

Das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr lud zuvor mehrere spezialisierte Raumplanungsbüros zur Einreichung einer Offerte für die Gesamtrevision ein. Die Vorstellungsgespräche fanden im Dezember 2019 statt.

Den Zuschlag erhielt das Planungsbüro Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG aus Zürich. Es überzeugte mit seinen Fach- und Sozialkompetenzen. Projektleiter und Mitinhaber Michael Camenzind ist mit den Baugesetzen in verschiedenen Kantonen und mit der zukünftigen Handhabung der harmonisierten Baubegriffe bestens vertraut.

Es ist vorgesehen, die einzelnen Prozessphasen möglichst kurz zu halten und interdisziplinäre Arbeitsmethoden anzuwenden. Denkbar ist in diesem Zusammenhang die Durchführung von Workshops, damit die Vorlage innerhalb der Bevölkerung breit abgestützt werden kann.

Während des ganzen Entwicklungsprozesses werden ein griffiges Projekt- und ein striktes Kostencontrolling zur Sicherstellung der Qualität angewendet. Weiter soll der gesamte Terminplan bis im April 2020 festgelegt werden.

Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen

Die Bevölkerung wird aufgerufen, sich aktiv in den zukünftigen Mitwirkungsverfahren zur Nutzungsplanung einzubringen und ihre Anliegen zu äussern, welche eingehend geprüft und gemeinsam diskutiert werden sollen.

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