

Petition «Für Zebrastreifen in der Zone 30» in Weggis

Das Elternforum der Schule Weggis fordert die Beibehaltung beziehungsweise Wiedereinführung von Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen, insbesondere im Dorfzentrum. Eine entsprechende Petition wurde am 2. März 2022 dem Gemeinderat eingereicht. Er wird die in der Petition formulierten Anliegen prüfen, entsprechende neue Abklärungen auch mit Sicherheitsfachleuten werden in die Wege geleitet. Gemäss Gemeindeordnung besteht für eine Stellungnahme des Gemeinderates eine Frist von sechs Monaten.
Das Tempo-30-Regime im Dorfzentrum wurde im August 2020 eingeführt. Dabei wurde auch der Frage nach der Eliminierung der Fussgängerstreifen besondere Beachtung geschenkt.
Hierzu hatte die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) einen technischen Bericht erstellt. Die Analyse umfasste die Sichtweiten, die Schutzinseln, die Beleuchtung, die Einstreifigkeit und die Frequentierungen bezüglich Fahrzeug- und Fussgängermenge. Dabei kam die bfu zum Schluss, dass unabhängig ob die Tempo-30-Zone realisiert werde oder nicht, die bestehenden Fussgängerstreifen auf der Luzerner-, See- und Rigistrasse im Bereich des Dorfplatzes unzulässig seien und demarkiert werden sollen. Als Alternative empfahl die bfu die Markierung von sogenannten «bfu-Füsschen». So könne den Schulkindern jeweils die sicherste Querungsstelle mit der grösstmöglichen Sichtweite angezeigt werden.
Erhöhtes Querungsbedürfnis sei eindeutig gegeben
Die Petition des Elternforums fordert nun den Gemeinderat auf, dass rund um Schulen, Kitas und Altenheime und auch in anderen Tempo-30-Zonen Zebrastreifen belassen oder wieder angebracht werden. Im Rahmen dieser Massnahme sei auch zu prüfen, wie die Verkehrssituation bei der Bushaltestelle «Dorfplatz» entschärft werden könne.
Die bestehenden und bewährten Fussgängerstreifen seien entfernt worden, obwohl dies rechtlich gar nicht verpflichtend gewesen sei. So entstünden Gefahrenzonen, die es zu vermeiden gelte. Die Petition führt dazu eine kantonale Richtlinie und eine eidgenössische Verordnung an, wonach Fussgängerstreifen auch in Tempo-30-Zonen möglich seien: «(...) Wo aufgrund besonderer Bedürfnisse zum Beispiel in den Bereichen von Schulhäusern ein Vortrittsrecht für die Zu-Fuss-Gehenden nötig ist, können Fussgängerstreifen eingesetzt werden.»
So sei im Dorfzentrum mit der Kita, der Primarschule Weggis und dem Alterszentrum Hofmatt ein erhöhtes Querungsbedürfnis ganz eindeutig gegeben. Und weiter heisst es in der Petition: «Die angebrachten Füsse, die signalisieren sollen, wo man die Strasse am besten überqueren kann, werden von mobilen Verkehrsteilnehmenden leicht übersehen, wodurch gefährliche Situationen entstehen können.»
Gemeinsame Begehung
Der Gemeinderat nimmt die Anliegen der Petition ernst und wird innerhalb der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Frist für die Behandlung von Petitionen die nötigen Abklärungen treffen. In einem ersten Schritt wird sich eine Vertretung des Elternforums zusammen mit den Abteilungsleitungen Infrastruktur und Schule zu einer gemeinsamen Begehung treffen, um vor Ort die entsprechenden Analysen vorzunehmen.