Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, das Einjährige Berufkraut zu bekämpfen!
Berufkraut. - Gemeinde Küssnacht
Ad

Das Einjährige Berufkraut breitet sich bei uns seit wenigen Jahren rasant aus. Dabei verdrängt diese nordamerikanische Pflanzenart einheimische Pflanzen und gefährdet insbesondere Seltenheiten wie zum Beispiel Glockenblumenarten. Auch mindert es die Qualität von Wiesen und Weiden.

Das Berufkraut ist für Nutztiere zwar nicht giftig, wird jedoch nicht gefressen und findet so auf der Weide beste Bedingungen für die weitere Ausbreitung. Auch entlang von Waldwegen und – häufig unerkannt – in Gärten ist das Einjährige Berufkraut anzutreffen.

Absamen vermeiden!

Aktuell kann das Einjährige Berufkraut gut bekämpft werden: Die Böden sind vielerorts angefeuchtet und dank den ersten kleinen «Margeriten-Blüten» ist diese invasive Pflanze gut erkennbar. Obwohl es sich auf den ersten Blick um ein zierliches Gewächs handelt, soll es möglichst sofort mitsamt den Wurzeln ausgerissen und über den Kehricht entsorgt werden.

Die Bekämpfung und Entsorgung ist Sache des Grundeigentümers. Eine Meldung beim Bezirk oder Kanton ist nicht nötig.

Wird das Einjährige Berufkraut nur gemäht, wird es zu einer mehrjährigen, recht buschigen Pflanze. Grosse Pflanzen können zehntausende flugfähige Samen produzieren.

Da die Samen noch blühender Pflanzen nachreifen, soll das Kraut nach dem Ausreissen nicht offen liegengelassen oder transportieren werden. Bei einer Nachkontrolle der Flächen im August können noch spät wachsende Triebe ausgerissen werden.

Einjähriges Berufkraut: Erkennungsmerkmale

Bis 1 Meter hohe und behaarte Krautpflanze. Im Gegensatz zur Kamille, die dem Berufkraut sehr ähnlich ist, hat das Berufkraut ungeteilte grob gezähnte Blätter.

Blütezeit von Juni bis Oktober. Die Überwinterung findet als Rosette statt. Weitere Infos im Internet: www.infoflora.ch – Neophyten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Internet