An der Binderstrasse 53 und 55, Zollikon, folgt in diesem Abschnitt ab 31. Mai 2021 bis 24. Juni 2022 eine vorübergehende Verkehrsanordnung.
Zolliker Gemeindeordnung
Die Gemeinde in Zollikon. - Nau.ch / Kilian Marti
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Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Binderstrasse 53 und 55, Zollikon, wird in diesem Abschnitt ab 31. Mai 2021 bis ca. 24. Juni 2022 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.

- Weisse Zone, 3 Parkfelder Höhe Binderstrasse 53 und 55, Halteverbot.

- Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden.

Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.

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