

Vorübergehende Verkehrsanordnung auf der Rietstrasse

Aufgrund von Bauarbeiten und der Beanspruchung des öffentlichen Grundes an der Rietstrasse 61 in Zollikon, wird auf der Rietstrasse im Abschnitt Verzweigung Rotfluhstrasse/Rietstrasse bis Verzweigung Rietstrasse/Gustav-Maurer-Strasse ab 24. Juni bis Ende Oktober 2020 folgende Verkehrsanordnung verfügt und der Verkehr via Blumenrain umgeleitet:
– Verbotene Fahrtrichtung (Rietstrasse) mit der Signalisation Einfahrt verboten Richtung Zürich.
– Zusätzlich Rechtsabbiegeverbot Rotfluhstrasse Fahrtrichtung Küsnacht sowie Linksabbiegeverbot Rotfluhstrasse Fahrtrichtung Zürich.
– Linksabbiegeverbot Oberdorfstrasse in Rietstrasse.
– Eine Umleitung für Fahrzeuglenkende in Fahrtrichtung Zürich wird bei der Verzweigung Rotfluhstrasse/Rietstrasse sowie von Zürich herkommend bei der Verzweigung Rotfluhstrasse/Blumenrain signalisiert.
– Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale, rechtsverbindlich.