Der Gemeinderat hat den vom Kanton bereitgestellten Beitrag, der für Zollikon rund 140'000 Franken beträgt, vorläufig um 200'000 Franken aufgestockt.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Der Gemeinderat hat den vom Kanton für die Coronavirus-Nothilfe an Kleinunternehmen bereitgestellten Beitrag, der für die Gemeinde Zollikon rund 140'000 Franken beträgt, vorläufig um 200'000 Franken aufgestockt. Dafür greift er analog zum Kanton auf die ZKB-Jubiläumsspende zurück.

Die Nothilfe richtet sich an Kleinst- sowie Einmann/Einfrauunternehmen mit maximal 2 Vollzeitstellen (inkl. Betriebsinhaber/in). Zuständig für die Soforthilfe ist die Gemeinde am Wohnsitz der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, wenn dieser vom Geschäftssitz abweicht.

In der Gemeinde Zollikon ist der Sozialdienst die Anlaufstelle für die Prüfung der Gesuche sowie die Auszahlung der Mittel. Der Sozialdienst verfügt über das nötige Know-how und auch Erfahrung in der Unterstützung Selbstständigerwerbender. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um wirtschaftliche Sozialhilfe, sondern um eine spezielle Nothilfe zur Abdämpfung von Härtefällen infolge von Coronavirus-Massnahmen.

Alle grösseren KMU werden für die Gewährung von raschen Überbrückungskrediten an die jeweilige Hausbank verwiesen, wo die Programme für die von Bund und Kanton verbürgten Kreditvergaben bereits angelaufen sind. Als weiteren Beitrag an die Liquidität von KMU-Betrieben hat der Gemeinderat eine sofortige Auszahlung von Lieferantenrechnungen vor Ablauf der Zahlungsfristen veranlasst.

Der Finanzausschuss wurde vom Gemeinderat beauftragt, die Rolle der Gemeinde bei der finanziellen Krisenbewältigung im Kontext mit den anlaufenden Programmen des Bundes sowie des Kantons zu analysieren. Soweit notwendig und zweckmässig, wird er dem Gemeinderat weitere subsidiäre Massnahmen für Hilfestellungen an lokale KMU beantragen.

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