

Scheune in Meilen soll unter Denkmalschutz gestellt werden

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8. Februar 2022 mittels Schutzverfügung (Artikel 205 lit. c Planungs- und Baugesetz, Personenbeförderungsgesetz) die Scheune Versicherungsnummer 1006 (beim Bauernwohnhaus «Obstgarten» Versicherungsnummer 1004), Kataster Nummer 12028, im Zusammenhang mit einer Schutzabklärung (Artikel 213 Personenbeförderungsgesetz) unter Schutz gestellt.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen zu den ordentlichen Schalterstunden bei der Hochbauabteilung in Meilen zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.