In Zollikon ist die neue Kanalisationsverordnung die Nutzung von Regenwasser und privaten Quellen für den Betrieb der sanitären Einrichtungen besser geregelt.
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Ein Schild der Zürcher Gemeinde Zollikon. - Nau.ch / Kilian Marti
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Die bald 50-jährige und deshalb völlig überholte Kanalisationsverordnung soll ersetzt werden. Der Gemeinderat hat einen ersten Entwurf für eine Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) mit zugehörigen Ausführungsbestimmungen zur Vorprüfung durch das kantonale Amt für Wasser, Energie und Luft verabschiedet. Die neuen Erlasse lehnen sich eng an die kantonalen Mustererlasse an, wie sie von den meisten Zürcher Gemeinden verwendet werden.

Gegenüber der alten Kanalisationsverordnung ist in der neuen die Nutzung von Regenwasser und privaten Quellen für den Betrieb der sanitären Einrichtungen besser geregelt. Zudem wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil der Kanalisationsgebühren für den Unterhalt von Gewässern zu verwenden, welche zur Ableitung des Siedlungswassers bei Regen dienen.

Nach Vorliegen des kantonalen Vorprüfungsberichts wird eine Vorlage an die Gemeindeversammlung ausgearbeitet, die für die Festsetzung der SEVO zuständig ist. Die Ausführungsbestimmungen werden dagegen durch den Gemeinderat festgelegt.

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