

Meilen legt per Verkehrsanordnung neue Tempo-30-Zonen fest

Auf Antrag der Gemeinde Meilen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt.
Laut dieser wird auf der Dorfstrasse, Höhe Kirchgasse bis Höhe Hausnummer 154, sowie für die angrenzenden Strassen Bahnhofstrasse (Abschnitt Dorfstrasse bis Hausnummer 34) und Rosengartenstrasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 Kilometer pro Stunde festgelegt und als Zone signalisiert.
Diese Verkehrsanordnung steht unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss den Planunterlagen (Gemeindeversammlungsbeschluss vom 13. Juni 2022) umgesetzt werden.
Rekurs kann innert 30 Tagen erhoben werden
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.