

Leistungsvereinbarung mit dem Verein Freizeitzentrum Zumikon

Der Gemeinderat hat im Oktober 2018 die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Freizeitzentrum Zumikon genehmigt.
Die Vereinbarung mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2019 wurde für die Dauer eines Testjahrs und unter Vorbehalt der Zustimmung der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung für weitere vier Jahre bewilligt.
Die bestehende Leistungsvereinbarung hat somit bis Ende 2023 Gültigkeit.
Verlängerung der bestehenden Leistungsvereinbarung
Die Überarbeitung und Anpassung der Leistungsvereinbarung wird im Lauf der nächsten Monate vorgenommen, damit das Geschäft für die Vorlage des jährlichen Betriebskredits für die Gemeindeversammlung im Herbst 2024 vorbereitet werden kann.
In Anbetracht dieser Zeitplanung hat der Gemeinderat vorzeitig der Verlängerung der bestehenden Leistungsvereinbarung für ein weiteres Jahr bis Ende 2024 zugestimmt.