Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, tritt per 1. Oktober 2023 die Leistungs- und Taxordnung für die Alters- und Gesundheitszentren in Kraft.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ).
Im Dorfzentrum der Gemeinde Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat hat die Leistungs- und Taxordnung für die Alters- und Gesundheitszentren der Gemeinde Küsnacht erlassen und per 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzt.

Gegen den Erlass der Leistungs- und Taxordnung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat in Meilen schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.

Der Beschluss sowie die Leistungs- und Taxordnung liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

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