

Küsnacht ZH fordert zum Zurückschneiden von Pflanzen auf

Wie die Gemeinde Küsnacht ZH berichtet, werden entlang von öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen, die Passanten und der Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus den Vorgärten behindert. Oft wird dadurch auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen massiv verschlechtert. Gerade im Winter beeinträchtigen ungenügend zurück geschnittene Bäume und Sträucher mit der zusätzlichen Schneelast, die Pfadarbeiten des Strassenunterhalts.
Die Eigentümer von Grundstücken werden deshalb aufgefordert, die Bepflanzung auf Ihrem Grundstück, falls erforderlich, bis zum 31. Oktober 2021 auf die gesetzlichen Masse zurückzuschneiden.
Bestimmte Masse müssen beim Zurückschneiden eingehalten werden
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 m freigehalten werden. Bei Fuss- und Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,65 m betragen. Diese Lichtraumprofile sind dauernd freizuhalten.
Es wird gebeten, auch Sträucher und Bäume im Bereich von Strassenlampen, Hinweis- und Signalisationstafeln so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die öffentliche Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.
Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.