

Küsnacht verstärkte die Coronavirus-Massnahmen

Der Bundesrat hat ab Montag, 6. Dezember 2021 die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen, besorgniserregende Omikron-Virusvariante. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht.
Mit den verstärkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen mit der Delta-Variante reduzieren, damit die Spitäler möglichst entlastet werden. Die Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet.
Die Zertifikatspflicht und Maskenpflicht werden ausgeweitet
Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht.
Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt, ausser bei privaten Treffen. Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen wie eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten.
Es besteht die Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G
Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.
Der Bundesrat spricht eine Home-Office-Empfehlung aus
Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Die Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten wird beschränkt
Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert, dies ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
Bei der Einreise wird die Quarantäne aufgehoben
Bei bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz gilt neu ein verschärftes Testregime auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchzuführen. Dafür wurden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen.
Küsnacht setzt die Massnahmen des Bundesrates um
Wie die Massnahmen in den verschiedenen Betrieben der Gemeinde Küsnacht umgesetzt werden, kann den jeweiligen Informationsseiten auf der Website der Gemeinde Küsnacht entnommen werden.
Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 wird durchgeführt. Die Beschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat ist nach übergeordnetem Recht nicht zulässig. Die Gemeinde bittet zuhause zu bleiben, falls Covid-Krankheitssymptome (auch leichte) auftreten.