Die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne gelten auch in Küsnacht weiter bis Ende Februar 2022.
Die Klinik Pyramide in Küsnacht.
Die Klinik Pyramide in Küsnacht. - zVg
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Der Bundesrat hat am 19. Januar 2022 die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert. Dies angesichts der angespannten Lage der Spitäler und in Abstimmung mit den Kantonen. Der Bundesrat prüft laufend, ob und inwieweit Lockerungen möglich werden, und diskutiert diese an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022.

Die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne gelten weiter bis Ende Februar 2022. Die 2G- und 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkungen privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März 2022.

Die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate wird per Ende Januar 2022 auf 270 Tage verkürzt.

Homeoffice-Pflicht und Kontaktquarantäne gelten bis Ende Februar 2022

Die Kontaktquarantäne gilt für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen oder ähnlichen regelmässigen Kontakt pflegen. Davon nicht betroffen sind Personen, die in den vergangenen vier Monaten geimpft oder genesen sind. Dies gilt bis Ende Februar 2022.

Die Homeoffice-Pflicht gilt weiter. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

2G- und 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume

Der Zugang zu gewissen Innenräumen ist nur für geimpfte und genesene Personen möglich. Dies betrifft Restaurants, Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gelten an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht sowie eine Sitzpflicht bei der Konsumation.

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird.

Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate verkürzt

Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung (Booster) oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

Der Bundesrat verkürzt ab dem 31. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer der Impf- und Genesenenzertifikate von 365 auf 270 Tage. Das Zertifikat ist damit in der EU weiterhin anerkannt.

Öffnungszeiten des Gemeindehauses weiterhin reduziert

Um die Homeoffice-Pflicht umsetzen zu können, gelten für das Gemeindehaus bis Ende Februar 2022 weiterhin reduzierte Öffnungszeiten. Am Morgen hat Gemeindehaus jeweils von 8 bis 11.30 Uhr geöffnet (Montag bis Freitag).

Am Nachmittag ist die Gemeindeverwaltung von 13.30 bis 16.30 Uhr (am Montag bis 18 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für persönliche Beratungen wird um eine Voranmeldung gebeten.

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