Küsnacht hebt die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne ab Donnerstag, 3. Februar 2022, auf. Weitere Aufhebungen werden am 16. Februar 2022 geklärt.
Gemeindeverwaltung Küsnacht. - Nau.ch
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Der Bundesrat hat die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne ab Donnerstag, 3. Februar 2022, aufgehoben. Über weitere Aufhebungen entscheidet er an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.

Trotz hoher Infektionszahlen stellt der Bundesrat eine positive Entwicklung in den Spitälern fest. Grund dafür ist die inzwischen hohe Immunisierung der Bevölkerung aufgrund von Impfungen und durchgemachten Erkrankungen.

Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.

Kontaktquarantäne hat an Bedeutung verloren

Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt.

Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Die Isolation von Personen, die positiv auf Covid getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Über weitere Aufhebungen entscheidet der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.

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