Wie die Gemeinde Küsnacht berichtet, wurde das Bürgerrechtsreglement überarbeitet. Ab 1. Juli 2023 werden die Tests im Einbürgerungsverfahren verlagert.
Die Gemeindeverwaltung Küsnacht (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit Beschluss vom 16. Mai 2023 hat die Bürgerrechtskommission Küsnacht die Durchführung des Grundkenntnistests im Einbürgerungsverfahren als Folge der neuen kantonalen Bestimmungen per 1. Juli 2023 an eine externe Institution ausgelagert.

Auf Gesuche, die vor dem 1. Juli 2023 beim Gemeindeamt des Kantons Zürich eingereicht werden, ist das bisherige Recht (Prüfung der Grundkenntnisse durch die Bürgerrechtskommission) anwendbar.

Gemeinderat stimmt Auslagerung zu

Die Bürgerrechtskommission beantragte beim Gemeinderat die entsprechende Genehmigung der Teilrevision des Reglements über das Bürgerrecht der Gemeinde Küsnacht (Bürgerrechtsreglement) und das Inkrafttreten der teilrevidierten Fassung per 1. Juli 2023.

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Bürgerrechtsreglements mit Beschluss vom 1. Juni 2023 genehmigt und damit der Auslagerung des Grundkenntnistests zugestimmt.

Akten liegen öffentlich auf

Die Änderungen treten per 1. Juli 2023 in Kraft.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat in Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen.

Die Akten liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf.

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