Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, ist eine Einwendung im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Umbau der Bushaltestelle «Obere Heslibachstrasse» eingegangen.
Küsnacht
Ortseinfahrt Küsnacht - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Behindertengleichstellungsgesetzgebung verlangt, dass die Einrichtungen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs bis zum 31. Dezember 2023 behindertengerecht umgebaut werden.

Insbesondere sind die Orte, an denen ein Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs Fahrgäste ein- oder aussteigen lässt, so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen entsprechen.

Der Umbau erfolgt etappiert.

Das Projekt des behindertengerechten Umbaus der Bushaltestelle Obere Heslibachstrasse wurde am 20. Januar 2022 im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 Strassengesetz für 30 Tage öffentlich aufgelegt.

Anschlag im hinteren Einstiegsbereich wird reduziert

Aufgelegt wurden der Situationsplan, datiert 7. Oktober 2021, das Normalprofil, datiert 7. Oktober 2021, das Längenprofil, datiert 7. Oktober 2021, die Querprofile, datiert 7. Oktober 2021, der Technische Bericht, datiert 7. Oktober 2021 und die Kostenschätzung, datiert 7. Oktober 2021.

In Fahrtrichtung Zürich erhält der 20 Meter lange Einstiegsbereich eine 22 Zentimeter hohe Anlegekante, in Fahrtrichtung Allmend sind die ersten acht Meter des 20 Meter langen Einstiegbereichs mit einem Anschlag von 22 Zentimeter vorgesehen.

Damit die Anfahrt an die Haltekante problemlos möglich ist, wird der Anschlag im hinteren Einstiegsbereich auf 16 Zentimeter reduziert.

Schriftliche Einwendungen während der Auflagefrist

Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zur Planauflage äussern und schriftliche Einwendungen dagegen vorbringen.

Die Eigentümer des Grundstücks Kataster Nummer 10'833 haben mit Schreiben vom 18. Februar 2022 zwei Fragen gestellt, die ihr Grundstück betreffen.

Die erste Frage war, ob die die Erschliessung des Grundstücks unter Berücksichtigung der Garagenausfahrt, die von der Baukommission Küsnacht mit baurechtlichem Vorentscheid vom 12. Dezember 2017 bewilligt wurde, in beide Richtungen gewährleistet ist (keine durchgezogene Sicherheitslinie), und die zweite Frage war, ob die Erschliessung des Gebäudes durch den geplanten Fussgängerzugang gewährleistet ist (Türe, die nach aussen geöffnet wird).

Es sind keine weiteren Einwendungen eingegangen. Die Einwendung vom 18. Februar 2022 wird im Bericht geprüft.

Gewährleistung der Garagenausfahrt in beide Richtungen

Die Garagenausfahrt ist in beiden Richtungen gewährleistet.

Es ist nicht vorgesehen, auf der Strasse eine durchgehende Sicherheitslinie anzuordnen, die ein Linksabbiegen aus der Liegenschaft der Einwender verunmöglichen würde.

Die Frage ist im Sinne des Einwenders mit ja zu beantworten.

Gewährleistung der Erschliessung

Den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestelle nimmt auf die bestehende (in den Strassenraum öffnende) Türe Rücksicht.

Es wird weiterhin möglich sein, die Türen nach aussen zu öffnen.

Anpassungen der Strassenhöhe, um einen rollstuhlgängigen, ebenerdigen Zugang der Liegenschaft Kataster Nummer 10'833 zu gewährleisten, gehen zulasten des Strassenprojekts.

Die Frage ist im Sinne des Einwenders mit ja zu beantworten.

Rechtliche Hinweise und weiteres Vorgehen

Der Einwendungsbericht ist während 60 Tagen zur Einsicht beim Bausekretariat der Gemeinde Küsnacht aufgelegt.

Nachdem das Mitwirkungsverfahren nun abgeschlossen ist, wird das teilweise angepasste Strassenprojekt, bei dem nun der Ausbau der Bushaltestelle mit Asphaltbelag statt Betonelementen vorgesehen ist, vor der Festsetzung für 30 Tage öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage ist für den Mai 2023 geplant.

Wer durch das Strassenprojekt berührt und in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben und darin alle Mängel des Projekts geltend machen.

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