Ein Hundehalter aus Herrliberg ZH muss eine Busse von 200 Franken zahlen, weil sein Hund einer Katze nachjagte.
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Weil ein Hund, einer Katze nachjagte, muss ein Zürcher aus Herrliberg ZH 200 Franken Busse zahlen (Symbolbild). - Getty

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher aus Herrliberg muss 200 Franken wegen Verstoss gegen das Hundegesetz bezahlen.
  • Sein «Jack» jagte für ganz kurze Zeit eine Katze auf einem Feld hinterher.
  • Der Hundehalter findet die Busse völlig übertrieben und will Einsprache erheben.
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Als Hundebesitzer kennt man die Situation: Beim Spaziergang huscht ein Büsi vorbei und Bello will dem Tier sofort nachjagen. Dass man anschliessend wegen der kurzen Verfolgungsjagd eine happige Busse bezahlen muss, dies wiederum dürften bisher eher wenige erlebt haben.

Genau in einer solchen Situation findet sich aber ein Mann aus Herrliberg ZH wieder. Mit dem Hundehalter gesprochen hat «ZüriToday». Der Zürcher erzählt vom 9. Februar 2022 als er mit «Jack» zu einem Spaziergang oberhalb des Goldküsten-Dorfs aufbrach.

Nachdem er sein Auto vor dem Restaurant «Buch» parkiert und sein Hund rausgelassen habe, sei dieser kurz ohne Leine gewesen. Während der Mann das Auto abschloss, sei «Jack währenddessen neben ihm gesessen. Doch dann habe er genau in dem Moment eine Katze auf dem Feld gesehen und sei ihr nachgerannt.

Finden Sie die Busse gerechtfertigt?

«Sofort habe ich ihn zurückgepfiffen», behauptet der Hundehalter. Die Katze sei zu diesem Zeitpunkt längst verschwunden gewesen. Seinen Hund habe er sofort wieder an die Leine genommen. Jetzt erst ging das Theater aber so richtig los!

«Der Bauer des Felds tauchte auf und fuhr mich lauthals an», so der Mann. «Eine Schweinerei» sei es, dass sein Hund der Katze nachgejagt sei, soll der Bauer gesagt haben. Ausserdem habe er damit gedroht, «dass er meinen Hund erschiesse, sollte es wieder vorkommen».

Hundehalter aus Herrliberg will sich gegen Busse wehren

Knapp eineinhalb Monate später folgte die böse Überraschung. Ein Strafbefehl des Statthalteramts des Bezirks Meilen flatterte in den Briefkasten des Mannes in Herrliberg. «Mangelndes Beaufsichtigen eines Hundes (Belästigung allgemein)», lautet der Sachverhalt des Strafbefehls. Die Busse beträgt 200 Franken + Zustellungsgebühr von 250 Franken!

Vorgeworfen wird dem Mann, er habe seinen Hund aus dem Heckraum seines Autos springen lassen. Zunächst habe sich «Jack» neben den Beschuldigten hingesetzt, führt das Statthalteramt aus – und: «Als er jedoch eine Katze erblickte, rannte ‹Jack›, der nicht angeleint war, dieser nach und jagte sie.»

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Ein Hund jagt einer Katze nach - sollte dies eine Busse geben? - Getty

Der Beschuldigte habe erst nach zirka 20 Meter seinen Hund abrufen können, heisst es weiter. Argumentiert wird, dass er seinen Hund so hätte beaufsichtigen müssen, dass dieser, während dem Kofferraum schliessen, nicht hätte davonrennen konnte.

Der Mann kündigt gegenüber «ZüriToday» an, dass er gegen die Busse Einsprache erheben will. Er findet sie nämlich «masslos übertrieben». Er hofft mit seiner Einsprache auf einen Verweis, denn bei leichten Fällen ist dies laut Hundegesetz möglich.

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