Ab dem Jahr 2021 müssen die finanziellen Unterstützungsleistungen wiederum durch den Souverän genehmigt werden.
Zumikon
Ein Ortsschild für die Gemeinde Zumikon. - Nau.ch / Kilian Marti
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Die letzte Anpassung der Budgetpositionen von Zumikon für die zur Verfügung stehenden Beiträge für die Inland- und Auslandhilfe wurde im Jahr 2017, mit Gültigkeit für drei Jahre, durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Ab dem Jahr 2021 müssen diese finanziellen Unterstützungsleistungen somit wiederum durch den Souverän genehmigt werden.

Der Gemeinderat hat die bisherigen Ansätze unverändert belassen und schlägt weiterhin einen Betrag von CHF 50'000.00 für die Inlandhilfe bzw. einen Betrag von CHF 25'000.00 für die Not-/Soforthilfe (In- oder Ausland) vor. Der Ansatz soll wiederum für die Dauer von drei Jahren festgelegt werden. Der Gemeindeversammlung wird beantragt, der Fortführung zuzustimmen.

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