

Die Zertifikatspflicht kommt auch in Küsnacht

Aufgrund der steigenden Spitalauslastung hat der Bundesrat die Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen. Dadurch soll eine erneute Überlastung des Gesundheitswesens sowie die Verschärfung von Massnahmen verhindert werden. Die Zertifikatspflicht gilt ab Montag, 13. September 2021 für sämtliche Personen über 16 Jahren und vorläufig bis zum 24. Januar 2022.
Das Covid-Zertifikat erhalten sämtliche Personen, welche geimpft, genesen oder getestet (3G) sind. Für den Nachweis ist der QR-Code des Zertifikats sowie ein gültiges Ausweisdokument nötig.
Geimpfte Personen
Vollständig geimpfte Personen erhalten ein Zertifikat, sofern sie mit einem in der Schweiz zugelassenen oder anerkannten Impfstoff geimpft sind. Das Zertifikat gilt während 365 Tagen ab Verabreichung der letzten Impfdosis.
Genesene Personen
Personen, bei denen die Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde und nicht länger als 180 Tage zurückliegt, erhalten ein Zertifikat. Die Gültigkeit beginnt ab dem elften Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage.
Getestete Personen
Das Covid-Zertifikat wird auf Antrag durch die Testzentren ausgestellt. Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt. Der PCR-Test gilt während 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme, der Antigen-Schnelltest gilt während 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme. Ab dem 1. Oktober 2021 müssen die Testkosten für das Zertifikat selbst getragen werden.
Hier gilt die Zertifikatspflicht
Innenräume von Restaurants und Bars (ausgenommen Terrassen, Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen).
Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos.
Veranstaltungen in Innenräumen wie Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen und Selbsthilfegruppen.
Ausnahmen bei Sport und Kultur
Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.
Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können auf Zugang für Personen mit Zertifikat eingeschränkt werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Gemeindehomepage.