

Die Seestrasse in Küssnacht soll saniert werden

Die Seestrasse in Goldbach muss instand gesetzt werden. Zur Erhöhung der Verkehrs- und Fussgängersicherheit soll gleichzeitig ein Unfallschwerpunkt beseitigt und ein neuer Fussgängerübergang erstellt werden. Die im Projektbereich liegende Lichtsignalanlage Nummer 202 beim Knoten Goldbach ist in die Jahre gekommen und wird ebenfalls saniert.
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche bei der Gemeinde Küsnacht im Bausekretariat zur Einsicht auf.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Webseite des Kantons digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, bis zum 31. Mai 2022, schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen.