Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, genehmigt der Regierungsrat die in der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 gutgeheissenen Teilrevisionen der Gemeindeordnung.
Zollikon
Die Gemeindeverwaltung in Zollikon ZH. - Nau.ch / Simone Imhof
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In seinem Genehmigungsbeschluss vom 27. September 2023 hat der Regierungsrat zwei Vorbehalte angebracht.

Einer davon betrifft die Inkraftsetzungsbestimmung. In der Vorlage wurden nicht sämtliche geänderten Bestimmungen aufgeführt.

Der zweite Vorbehalt betrifft die Kompetenzregelung zur Verwendung des Bilanzgewinns der Nationalen Alarmzentrale (NAZ).

Weil der Gemeinderat kein Organ der NAZ ist, darf nicht er über die Verteilung des Bilanzgewinns aus der Markttätigkeit der NAZ (inklusive Dividende) befinden.

Rechtsgrundlagen für den Bau des Fernwärmenetzes sind geschaffen

Vielmehr müssen die Bestimmungen gemäss regierungsrätlicher Weisung so ausgelegt werden, dass der Verwaltungsrat über die Verwendung entscheidet, dieser Entscheid aber vom Gemeinderat genehmigt werden muss.

Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat sind die Rechtsgrundlagen für den Bau des Fernwärmenetzes geschaffen, mit welchem Zollikon einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu Netto-Null macht.

Die geänderten Bestimmungen treten auf den 1. November 2023 in Kraft.

Gemeindeordnung enthielt eine falsche Zuständigkeitsregelung

Erst während des Vorprüfungsverfahrens durch den Kanton im vergangenen Frühjahr trat ein Fehler in der neuen Gemeindeordnung zutage.

Die Gemeindeordnung enthielt eine falsche Zuständigkeitsregelung für den Erlass der NAZ-Statuten (Gemeindeversammlung statt Urnenabstimmung), was bei der regierungsrätlichen Genehmigung der Gemeindeordnung 2022 übersehen worden war.

Wegen des spät erkannten Fehlers erfolgte die Überarbeitung der Abstimmungsunterlagen unter hohem Zeitdruck.

Die rechtzeitige Urnenvorlage am 18. Juni 2023 war nur dank eines optimalen Zusammenspiels der Werke am Zürichsee AG, der Gemeindeverwaltung und des kantonalen Gemeindeamts möglich.

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